Was tun im Notfall
Fundtier
Der Fund eines Tieres muss angezeigt werden lt. § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
In dem Fall ist die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren.
Diese beauftragen dann das zuständige Tierheim oder den Tierschutzverein.
Leitstelle für SLF-RU: 0 36 41/ 40 40
Ordnungsamt: 03672 486-320