Was tun im Notfall

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Fundtier

Der Fund eines Tieres muss angezeigt werden lt. § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
In dem Fall ist die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren.
Diese beauftragen dann das zuständige Tierheim oder den Tierschutzverein.

Leitstelle für SLF-RU: 0 36 41/ 40 40
Ordnungsamt: 03672 486-320

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Bei Verletzten Tieren außerhalb der Öffnungszeiten der Tierärzte: